Ein Vorschlag. Ein klarer Rahmen.

Einfacher investieren.
Verlässlich besteuern.

Das EB-Depot ist eine freiwillige Alternative zur Besteuerung einzelner Kapitalerträge. Die Idee braucht klare Regeln für Einstieg, Entnahmen, Bewertung und Ausstieg.

Ein nichtkommerzieller Reformvorschlag
Stand: 16. August 2026.

Die Eckpunkte

Freiwillig.
Umfassend.
Nachvollziehbar.

Die Wahl gilt für ein qualifiziertes Depot mit sämtlichen zugeordneten Geld-, Fremdwährungs- und Verrechnungskonten. Einzelne Positionen lassen sich nicht herauspicken.

Für private Anleger
Natürliche Personen mit Kapitalanlagen im Privatvermögen. Betriebliche Depots, Treuhanddepots und juristische Personen bleiben außerhalb.
Drei Jahre Mindestbindung
Die freiwillige Wahl bindet für 36 Monate. Danach ist ein Ausstieg mit vollständiger Abrechnung der verbleibenden Gewinne oder Verluste möglich.
27,5 % auf positive Entnahmeergebnisse
Ein einheitlicher besonderer Steuersatz im Modell – auch für erfasste Erträge, die im Regelsystem einem Satz von 25 % unterliegen würden.
Bestehende Buchwerte bleiben erhalten
Beim Einstieg werden die bisherigen steuerlichen Werte zusammengeführt. Es gibt keine pauschale Aufwertung auf den Marktwert und keinen Erlass bereits entstandener stiller Gewinne.
Andere Depots bleiben möglich
Daneben können Depots im Regelsystem weitergeführt werden. Überträge aus einem EKA sind jedoch stets Entnahmen – auch auf eigene andere Depots.

Was dazugehört

Viele Anlagen.
Ein gemeinsames Konto.

Die Voraussetzung: Die depotführende Stelle kann alle erfassten Positionen und Verpflichtungen zuverlässig bewerten und berichten.

Im Modell erfasst

  • Aktien, Anleihen und Fondsanteile
  • Verbriefte und unverbriefte Derivate
  • Zugehörige Euro- und Fremdwährungsguthaben
  • Verwahrte Kryptowerte mit integriertem Reporting
  • Vollständig besicherte Marginpositionen mit täglicher Bewertung

Außerhalb des Modells

  • Externe Krypto-Wallets
  • Vermögenswerte ohne belastbaren Markt- oder Verkehrswert
  • Strukturen mit nicht bestimmbarem oder negativem Nettoinventarwert
  • Betrieblich oder treuhändig gehaltene Depots
  • Mitarbeiteranteile mit noch offenem Arbeitslohnanteil

Was löst Steuer aus?

Die Grenze ist die Entnahme.

Behandlung typischer Vorgänge im vorgeschlagenen EKA-Modell
VorgangBehandlung im Modell
Kaufen, verkaufen, umschichtenInterner Vorgang; grundsätzlich keine sofortige österreichische Steuer.
Dividenden und ZinsenVerändern den Gesamtwert; Quellensteuern werden gesondert erfasst.
Geld einzahlenDepotwert und Buchwert steigen um denselben Betrag.
Geld auszahlenProportionale Aufteilung in Buchwertrückzahlung und Gewinn oder Verlust.
Wertpapiere übertragenSachentnahme zum gemeinen Wert, auch bei einem eigenen Zieldepot.
EKA beenden, Tod oder SchenkungVollständige Abrechnung zum gemeinen Wert; keine Buchwertfortführung durch Rechtsnachfolger.

Chancen und Grenzen

Ein guter Vorschlag
hält Fragen aus.

Weniger Steuerkomplexität und mehr investiertes Kapital haben auch wirtschaftliche Konsequenzen.

Steueraufkommen verschiebt sich.

Der Staat erhält Steuern auf interne Erträge später. Die Reform darf deshalb nicht als kurzfristig aufkommensneutral dargestellt werden. Eine Bewertung braucht Daten zu Haltedauern, Entnahmen und Depotvolumina.

Der Vorteil hängt von der Haltedauer ab.

Wer Kapital lange investiert lässt, profitiert stärker von der Stundung. Wer laufend Geld zum Leben entnehmen muss, nutzt diesen Effekt weniger.

Verlustausgleich bleibt eine eigene Frage.

Spätere Verluste erstatten frühere Entnahmesteuer nicht automatisch. Ein ergänzender Verlustvortrag wäre gesondert zu regeln.

Reporting bleibt notwendig.

Inländische Banken führen Buchwerte, Bewertung und Steuerabzug. Ausländische Anbieter brauchen standardisierte Jahresberichte; die Besteuerung erfolgt dann über die Einkommensteuerveranlagung. Quellensteueranrechnung erfordert ein zusätzliches Konto.

Der Blick über die Grenze

Vorbilder für eine österreichische Idee.

Der internationale Vergleich unterscheidet zwischen persönlichen Anlagekonten, Gesellschaftsmodellen und jährlicher Pauschalbesteuerung.

FI

Finnland

Das direkte Vorbild für die proportionale Entnahmeberechnung. Es ist ein engeres Aktienmodell mit anderen Einzahlungs- und Verlustregeln.

NO

Norwegen

Eine alternative Reihenfolge: zuerst Einlagen entnehmen, später Gewinne besteuern. Die Entnahme wird nicht proportional aufgeteilt.

DE / EE / SE

Andere Wege

Deutschland und Estland werden als Gesellschaftsmodelle verglichen. Das schwedische ISK folgt einer jährlichen Pauschalbesteuerung statt der Entnahmebesteuerung.

Die ausländischen Modelle sind nicht identisch mit dem vorgeschlagenen EKA.